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Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, das Insolvenzverfahren zu begleiten. Zunächst stellt ein zahlungsunfähiges Unternehmen einen Insolvenzantrag. Das zuständige Insolvenzgericht eröffnet dieses. Nun wird vom Gericht der Insolvenzverwalter bestimmt. Dieser hat ab diesem Zeitpunkt die Aufgabe, das nun eingeleitete Insolvenzverfahren zu beaufsichtigen.
Er muss die Insolvenzmasse erst einmal ermitteln und anschließend verwalten. Zudem ist er auch dafür zuständig, dass diese am Ende gerecht unter den Gläubigern aufgeteilt wird. Dazu muss er sich aber auch einen Überblick darüber verschaffen, welche Gläubiger es überhaupt alles gibt. Er fertigt dazu ein übersichtliches Gläubigerverzeichnis, aus welchem hervorgeht, welcher Gläubiger welchen Rechtsanspruch besitzt.
Aufgaben in der Übersicht:
- Insolvenzverfahren begleiten
- beaufsichtigen
- Inbesitznahme der Insolvenzmasse und deren Verwaltung
- Hinterlegung und Siegelung der Wertgegenstände
- Aufbewahrung von Unterlagen
- Insolvenzmasse ermitteln
- Erstellung eines Gläubigerverzeichnisses
- Aufteilung der Insolvenzmasse unter den Gläubigern
Ausbildung
Eine eigenständige berufliche Ausbildung als Insolvenzverwalter existiert so nicht. Es handelt sich hier um eine Tätigkeit, eine Aufgabe, nicht um einen Beruf. Jedoch gibt es bestimmte Berufsgruppen, die die Tätigkeit eines Insolvenzverwalters ausüben können. Als Insolvenzverwalter kommen Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht, Betriebswirte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer infrage.
Zusammenfassung
– Insolvenzverwalter ist kein Ausbildungsberuf
– Vorqualifikation in Jura, BWL oder Steuerrecht ratsam
Regelung der Ausbildung / Ablauf
Wie gesagt ist zunächst einmal eine Ausbildung in den oben genannten Berufsgruppen notwendig. Dazu ist in fast allen Fällen ein Studium notwendig. Ideal ist ein Studium im Bereich Jura, BWL oder Steuerrecht. Hat man diese Grundausbildung, so muss man noch zusätzlich das insolvenzrechtliche Fachwissen erlernen. Als erste deutsche Hochschule bietet die Heidelberger Ruprecht-Karls-Universität einen Masterstudiengang in Unternehmensrestrukturierung an, wo man dieses Fachwissen erlernt.
Dauer der Ausbildung
Dadurch dass man zunächst einen der oben genannten Berufe erlernen muss, um Insolvenzverwalter werden zu können, ist eine sehr langjährige Ausbildung vonnöten. Alleine die Ausbildung als Volljurist mit 2. Staatsexamen, die man als Anwalt benötigt, dauert rund sieben Jahre. Und anschließend muss man auch noch die insolvenzrechtlichen Dinge erlernen. Wer also den “Beruf” des Insolvenzverwalters anstrebt, muss viele Jahre dafür einplanen. Zuerst einmal muss ein anderer Beruf erlernt werden, damit man überhaupt Insolvenzverwalter werden kann.
Ausblick nach der Ausbildung
Der Ausblick nach der Ausbildung ist natürlich hervorragend. Ein Insolvenzverwalter verdient als Fachkraft in einem sehr speziellen Bereich, der sehr viele Jahre an Ausbildung benötigt, natürlich überdurchschnittlich gut. Es ist allgemein bekannt, dass Juristen generell gut verdienen. Bei einem Insolvenzverwalter ist das Gehalt natürlich noch umso höher.
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsbild
Da der Insolvenzverwalter schon ein sehr spezieller Berufszweig ist, gibt es keine weiteren Aufstiegsmöglichkeiten. Hier ist man bereits am Ende der Fahnenstange angelangt.
Weiterführende Links
VID – Der Berufsverband der Insolvenzverwalter und Sachwalter in Deutschland – alles über diesen Verband, offizielle Homepage
Neue Insolvenzrechtsvereinigung Deutschland e. V. – die erste deutschlandweit organisierte Interessenvertretung für alle am Insolvenzverfahren Beteiligten
Gesetz über das Insolvenzverfahren – alle relevanten Paragraphen und Regelungen
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