Entschädigung bei Flugausfällen und Verspätungen

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Die meisten Urlaubsreisen werden mit dem Flugzeug angetreten. Allerdings kommen auch bei dieser schnellen und komfortablen Art der Fortbewegung Verspätungen und Ausfälle vor. 

Glücklicherweise haben Fluggäste in bestimmten Situationen Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfällen und Erstattungen bei Verspätungen.

In diesem Artikel berichten wir über Möglichkeiten von Entschädigungen und Erstattungen bei Flugausfällen und Verspätungen.

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Welche Rechte haben Sie als Fluggast?

In bestimmten Fällen haben Sie als Fluggast das Recht auf Entschädigung und Erstattung. Dies gilt insbesondere bei Flugannullierungen und Verspätungen. Die genauen Regeln sind jedoch nicht direkt zu verstehen. Je nach Dauer der Verspätung, Art des Fluges und dem Abflugort ändert sich der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. 

Generell gilt die drei Stunden Regel. Wer mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommt, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Auch bei einem Flugausfall steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu. 

In einigen Fällen haben die Fluggäste auch Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie kostenlose Mahlzeiten, Unterbringung und Beförderung zum Hotel. Dies hängt jedoch auch von der Dauer der Verspätung und der Entfernung des Fluges ab.

Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Wenn sich Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet oder storniert wurde, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die genauen Bedingungen hängen jedoch von verschiedenen Faktoren ab.

Im Allgemeinen haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  • Ihr Flug in der EU startet oder landet. Zugleich muss der Flug von einer EU-Fluggesellschaft ausgeführt werden.
  • Ihr Flug außerhalb der EU startet und landet und von einer EU-Fluggesellschaft betrieben wird.
  • Ihr Flug außerhalb der EU startet und in der EU landet und von einer EU-Fluggesellschaft betrieben wird.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab. In der Regel können Sie eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier erwarten.

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Wie beantragen Sie eine Entschädigung?

Um eine Entschädigung zu fordern, müssen Sie in der Regel eine formelle Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen. Sie können dies online oder schriftlich tun. Idealerweise zögern Sie nach dem Vorfall nicht lange.

In der Regel müssen Sie eine Kopie Ihrer Bordkarte und Ihre Flugdaten vorlegen. Bei einem Zwischenfall sollten Sie alle wichtigen Dokumente und Quittungen für entstandene Zusatzkosten aufbewahren. 

Anspruch auf eine Entschädigung haben Sie im Übrigen nur, wenn die Fluggesellschaft für die Annullierung oder Verspätung verantwortlich ist. 

Beläuft sich der Zwischenfall auf außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter, Streiks oder politische Unruhen, kann die Fluggesellschaft von ihrer Entschädigungspflicht befreit sein.

In manchen Fällen kann es auch hilfreich sein, einen Anwalt für Luftverkehrsrecht hinzuzuziehen. Ein Jurist kann Sie in der Regel bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen und Ihnen helfen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten. 

Nicht nur wer von den Flughäfen Köln/Bonn oder Düsseldorf im bergischen Land, sondern auch von anderen Flughäfen abfliegt, hat Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Der Online-Dienstleister Myflyright.de hilft Fluggästen, entsprechende Ausgleichszahlungen anzufordern. 

Die Plattform verfügt über eine hohe Erfolgsquote bei der Durchsetzung von Entschädigungen. Durch Eingabe der Flugdaten kann man innerhalb weniger Sekunden mögliche Ansprüche prüfen. Darüber hinaus bietet das Unternehmen eine 24/7-Kundensupport-Hotline, die bei Fragen oder Problemen jederzeit zur Verfügung steht.

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Welche Arten von Entschädigungen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Entschädigungen, die Sie bei Flugausfällen und Verspätungen erhalten können. 

Dazu gehören:

  • Entschädigungszahlungen: Dabei handelt es sich um Geldleistungen, die Sie als Entschädigung für den Flugausfall oder die Verspätung erhalten.
  • Erstattungen: Wenn durch Flugstornierung oder Verspätung zusätzliche Kosten entstehen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Erstattungsleistungen. Dazu zählen Transport-, Übernachtung-, und Verpflegungskosten.
  • Umroutungen: Bei Flugausfall oder Verspätung haben Sie oftmals das Recht, auf einen anderen Flug umgebucht zu werden. Dabei sollten keine Kosten anfallen. 
  • Upgrade: In seltenen Fällen erhalten Sie aufgrund von Verspätungen ein mögliches Upgrade. Dies ist meist nur bei Premium-Airlines der Fall. 

Wie lange dauert es, bis Sie eine Entschädigung erhalten?

Die Bearbeitungszeit für Entschädigungsanträge kann unterschiedlich sein. Im Bestfall erhalten Sie innerhalb weniger Wochen nach Antragstellung eine Entschädigung.

Je nach Airline kann die Entscheidung auf eine Ausgleichszahlung aber auch Monate oder teils Jahre dauern. Hin und wieder weigern sich Fluggesellschaften, eine Entschädigung zu zahlen oder zögern sie unnötig hinaus. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie hartnäckig bleiben und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen. Hier möchten wir nochmal auf Myflyright.de hinweisen. Das Online-Portal stärkt Ihren Rücken bei möglichen Streitigkeiten mit Airlines. 

Fazit

Flugausfälle und Verspätungen können sehr ärgerlich sein. Als Fluggast im EU-Raum haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigungen und Erstattungen.

Wenn Sie von einem Flugausfall oder einer Verspätung betroffen sind, sollten Sie über Ihre Rechte und Ansprüche Bescheid wissen. Bei Streitigkeiten können Sie einen Anwalt für  Luftverkehrsrecht konsultieren. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann zwar zeitaufwändig, aber schlussendlich lohnend sein.

Disclaimer: sich an die rumänische Flugsicherheitsbehörde oder an den Online-Dienstleister Myflyright.de wenden. Bitte beachten Sie Gesetze und Anforderungen können sich ändern, daher hat dieser Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewähr.